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Tessin oder Zug: Wo lohnt es sich wirklich, die Gesellschaft zu strukturieren?

Eine Gesellschaft in der Schweiz gründen: Tessin oder Kanton Zug? Praktischer Vergleich zu Steuern, Kosten, operativen Vorteilen und typischen Profilen. Ein Leitfaden der Fidav SA.

von Team Fidav 30. März 2026 5 min Lesezeit
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ARTIKELKÖRPER

Tessin oder Zug: Wo lohnt es sich wirklich, die Gesellschaft 2026 zu strukturieren?

Kurz gesagt. Geht es darum, die Steuerbelastung zu optimieren und eine Holding oder eine internationale Struktur aufzubauen, bietet der Kanton Zug das wettbewerbsfähigste Umfeld der Schweiz, mit einem kombinierten Gesellschaftssteuersatz von rund 11,8%. Geht es darum, den italienischen Markt zu bedienen, auf Italienisch zu arbeiten und einen operativen Hub direkt an der Grenze zu haben, bleibt das Tessin eine sehr solide Wahl. Die richtige Antwort hängt vom Geschäftsmodell ab, nicht allein von der Steuerlast.

Eine Frage, die immer wieder kommt

Es ist eine der Fragen, die uns italienische und schweizerische Unternehmer am häufigsten stellen: "Lohnt sich für meine Gesellschaft der Tessin oder Zug?". Eine Entscheidung, die jahrelang nachwirkt — nicht nur auf die Steuern, sondern auch auf die Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Banken, auf die operative Effizienz und auf die Fähigkeit, im richtigen Markt zu wachsen.

In diesem Artikel vergleichen wir die beiden Kantone anhand der Kriterien, die wirklich zählen: Besteuerung der Gesellschaften und der Gesellschafter, Gründungskosten, nicht-steuerliche operative Vorteile und typisches Profil derer, die das eine oder das andere wählen.

Gewinnsteuer der Gesellschaften

In der Schweiz zahlt jede Kapitalgesellschaft drei Ebenen von Gewinnsteuer: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Bundessteuer ist für alle gleich (8,5% auf den Gewinn nach Steuern, gemäss ESTV), während Kanton und Gemeinde das Gesamtbild stark verändern.

Der Kanton Zug ist die schweizerische Referenz für gesellschaftssteuerliche Effizienz. Der vom Kanton offiziell kommunizierte kombinierte Gesamtsatz liegt bei rund 11,8% (Quelle: economy.zg.ch, aktualisiert für 2026). Es ist einer der niedrigsten Sätze auf nationaler Ebene und einer der Hauptgründe für Zugs Ruf als Hub für Holdings, internationale Gruppen und Beteiligungsgesellschaften.

Der Kanton Tessin wendet bei der Unternehmensbesteuerung einen effektiv deutlich höheren kombinierten Satz an, der je nach Sitzgemeinde der Gesellschaft variiert. Die Steuerbelastung in Lugano oder Mendrisio bleibt im Schweizer Durchschnitt und tendenziell über Zug. Für einen rigorosen Vergleich im Einzelfall sollte die Berechnung stets auf die konkrete Gemeinde bezogen werden, da der Gemeindemultiplikator das Endergebnis stark beeinflusst.

Besteuerung der Dividenden der Gesellschafter

Wer Gesellschafter ist und Dividenden bezieht, dem zählt nicht nur die Steuer auf die Gesellschaft, sondern auch jene, die die natürliche Person auf die ausgeschütteten Dividenden zahlt.

Im Tessin sind Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen (mindestens 10% des Aktien-/Stammkapitals) zu 70% ihres Bruttowerts steuerpflichtig, gemäss dem Kantonsblatt der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die effektive Belastung hängt dann vom Grenzsteuersatz des einzelnen Gesellschafters, von dessen Gesamteinkommen und von der Wohngemeinde ab.

Im Kanton Zug ist die Besteuerung der qualifizierten Dividenden für natürliche Personen im Allgemeinen vorteilhafter, insbesondere für Gesellschafter mit hohem Einkommen, dank der Kombination aus moderaten kantonalen Sätzen und Teilbesteuerung. Auch hier hängt das Endergebnis stark vom Profil des Gesellschafters ab (Wohnsitz, Gesamteinkommen, Steuerklasse).

Holding und Beteiligungsabzug

Für eine Holding ist der zentrale steuerliche Mechanismus in der Schweiz der Beteiligungsabzug (Participation Deduction oder Beteiligungsprivileg), der es ermöglicht, qualifizierte Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen auf Stufe Gesellschaft fast oder vollständig steuerfrei zu stellen. Er gilt in allen Kantonen, da es sich um eine Bundesregel handelt.

Der praktische Unterschied zwischen Zug und dem Tessin liegt für die Holding-Strukturierung im steuerlichen Umfeld: tiefere ordentliche Sätze, geringere Verwaltungskosten und ein spezialisiertes Ökosystem machen Zug historisch zum bevorzugten Kanton für reine oder nahezu reine Holdings und für Strukturen mit Kunden, Gesellschaftern oder Vermögenswerten in mehreren Ländern.

Das Tessin kann dennoch eine valide Wahl sein, wenn die Holding nicht nur Steuern minimieren soll, sondern den italienischen Markt bedienen, Berater in der Nähe haben und eine operative Anlaufstelle in der italienischen Schweiz behalten will.

Gründungskosten: die Überraschung ist, dass sie kaum variieren

Hier gibt es weniger Unterschied, als oft angenommen. Das Mindestkapital ist auf Bundesebene festgelegt und gilt in allen Kantonen gleich: CHF 20'000 vollständig liberiert für die GmbH/Sagl, CHF 100'000 für die AG/SA (mit erforderlicher Mindesteinzahlung). Hinzu kommen Notariatsakt, Eintragung im Handelsregister und Honorare des Treuhandbüros.

Notariats- und Eintragungsgebühren können lokal variieren, aber in der Praxis ist der Gesamtgründungsaufwand in beiden Kantonen in der Grössenordnung vergleichbar. Der wirtschaftliche Hauptunterschied ist nicht einmalig: Er zeigt sich in den folgenden Jahren, und liegt fast ganz in der wiederkehrenden Besteuerung von Gewinn und Dividenden.

Schnellvergleichstabelle

KriteriumKanton TessinKanton Zug
Kombinierte Gewinnsteuer GesellschaftDeutlich höher, je nach Gemeinde variabel~11,8% (eine der tiefsten in der Schweiz)
Holdings und BeteiligungenAbzug anwendbar, Umfeld adäquatBesonders wettbewerbsfähiges Umfeld
Mindestkapital GmbH / AGCHF 20'000 / CHF 100'000CHF 20'000 / CHF 100'000
ArbeitsspracheItalienischDeutsch (Englisch verbreitet)
MarktnäheItalienDACH (Deutschland, Österreich, Deutschschweiz)
Typisches ÖkosystemTreuhand, KMU, Cross-Border IT–CHHoldings, Finanz, internationale Scale-ups
Typisches ProfilOperative Brücke zu ItalienSteuer- und Struktureffizienz

Nicht-steuerliche operative Vorteile

Zahlen sagen nicht alles. Häufig wird die Kantonswahl auch nach nicht-steuerlichen Kriterien getroffen — und das zu Recht.

Das Tessin hat drei Vorteile, die für italienische Unternehmer oder für alle, die zwischen den beiden Ländern tätig sind, stark ins Gewicht fallen: Man arbeitet auf Italienisch, ist einen Schritt von der Grenze entfernt (Mendrisio liegt wenige Minuten von Como, Chiasso und Mailand), und verfügt über eine Klientel sowie ein Beraternetz, die an die Cross-Border-Logik Italien–Schweiz gewöhnt sind. Wer italienische Kontakte, Lieferanten oder Kunden managt, reduziert dadurch alltägliche praktische Reibungen.

Zug bietet eine andere Stärke: internationaler Ruf, direkten Zugang zum deutschsprachigen Schweizer Markt und zu den DACH-Märkten, ein Ökosystem aus Banken, Corporate Services und hochkarätiger Treuhand sowie eine Konzentration von Gesellschaften, die Talente und Kapital anzieht. Es ist ein Standort, der häufig von Scale-ups, internationalen Holdings, Family Offices und Vermögensstrukturen gewählt wird.

Typische Profile: Wer was wählt

Jahre der Beratungspraxis zeigen, dass sich die Wahl in etwa folgendermassen polarisiert:

Den Tessin wählt, wer italienische Kunden hat, operative Tätigkeiten mit Bezug zum italienischen Markt, auf Italienisch arbeiten möchte oder einen Grenz-Hub für eine Handels-, Dienstleistungs- oder Industriegesellschaft sucht. Die Wahl ist operativ und marktgetrieben, nicht primär steuerlich.

Zug wählt, wer strukturelle Steueroptimierung sucht, eine Holding gründen, Vermögen oder Beteiligungen verwalten möchte oder eine skalierbare Gesellschaft mit internationaler Ausrichtung und Kunden in der Deutschschweiz oder in Deutschland hat. Die Wahl ist steuerlich und strukturell.

Was sich 2026 ändert

Zwei Neuerungen lohnen die Erwähnung, weil sie die Wahl beeinflussen könnten:

Im Tessin läuft ein Pfad der progressiven Reduktion des maximalen Einkommenssteuersatzes natürlicher Personen: 14% im Jahr 2026, mit Zwischenstufen in den Folgejahren bis 12% ab 2030 (Quelle: Kantonsblatt ESTV). Eine nützliche Trajektorie für Gesellschafter-natürliche-Personen, die den Steuerwohnsitz prüfen.

In Zug tritt per 1. Januar 2026 eine Änderung des kantonalen Steuergesetzes in Kraft, die eine vorübergehende Reduktion des Kantonstarifs vorsieht (78% des Basiswerts für den Zeitraum 2026–2029) sowie die Aktualisierung einiger persönlicher Abzüge. Das Signal deutet darauf hin, dass der Kanton seine wettbewerbsfähige Positionierung weiterhin entschlossen verteidigt.

Keine Revolution, aber zwei konkrete Signale, die in mittelfristigen Überlegungen berücksichtigt werden sollten.

Also: Tessin oder Zug?

Die richtige Antwort lautet nicht "einer ist besser als der andere", sondern "welcher passt besser zu Ihrem Projekt".

  • Steht steuerliche Optimierung, Holding, internationale Struktur, Zugang zum DACH-Markt im Vordergrund → Zug, fast immer.
  • Steht Bedienung des italienischen Markts, Arbeiten auf Italienisch, operativer Grenz-Hub, Cross-Border-Klientel im Vordergrund → Tessin, fast immer.
  • Steht beides im Vordergrund (immer häufiger) → es wird eine Struktur auf zwei Beinen aufgesetzt, mit Wahl, wo die operative Gesellschaft sitzt und wo gegebenenfalls eine Holding angesiedelt wird.

In allen Fällen müssen die genauen Zahlen — Sitzgemeinde, Gesellschaftsform, Profil der Gesellschafter, anwendbare Abzüge, Ausschüttungsmodell — vor der Gründung am realen Fall berechnet werden. Eine sorgfältige Vorabprüfung ist Jahre an Ersparnissen und Gelassenheit danach wert.

Wie wir Sie unterstützen

Fidav ist seit 1982 ein Treuhandbüro aus dem Kanton Tessin, mit Sitzen in Mendrisio und Lugano. Im Tessin sind wir direkt tätig, mit dem nahen Wissen jener, die an der Grenze leben und täglich Kunden zwischen Italien und der Schweiz betreuen. Für den Kanton Zug und die Innerschweiz können wir Sie dank unseres Partners RB Swiss auch dort begleiten — Firmengründung, Domizilierung, lokaler treuhänderischer Verwaltungsrat — mit Fidav stets als einzigem Ansprechpartner.

Das bedeutet: Sie müssen nicht "Tessin oder Zug" entscheiden, bevor Sie mit uns sprechen. Wir entscheiden gemeinsam, mit den Zahlen Ihrer konkreten Situation. Vertiefen Sie unsere Seite zur Firmengründung in der Schweiz und jene zur schweizweiten Abdeckung mit RB Swiss.

Möchten Sie verstehen, was sich wirklich für Ihr Projekt lohnt? Schreiben Sie uns auf WhatsApp an +41 79 741 02 89 oder rufen Sie +41 91 640 40 20 an für eine kostenlose Ersteinschätzung.

FAQ (auf der Seite + FAQPage-Schema oben sichtbar)

Wie viel Steuern zahlt man wirklich in Zug im Vergleich zum Tessin? Für Kapitalgesellschaften wendet der Kanton Zug einen ordentlichen kombinierten Satz (Bund, Kanton und Gemeinde) von rund 11,8% an, einen der tiefsten der Schweiz. Im Tessin ist der effektive Satz spürbar höher und variiert je nach Sitzgemeinde der Gesellschaft. Für einen präzisen Vergleich im konkreten Fall ist die Berechnung stets auf die konkrete Gemeinde, die Gesellschaftsform und die Situation der Gesellschafter abzustellen.

Kann ich eine Gesellschaft in Zug gründen, wenn ich im Tessin lebe oder arbeite? Ja, das ist möglich. Eine schweizerische Gesellschaft kann ihren Sitz in einem anderen Kanton haben als jenem des Wohnsitzes der Gesellschafter, sofern die Anforderungen an die lokale Vertretung erfüllt sind: Das Schweizer Recht verlangt, dass die Gesellschaft durch mindestens eine in der Schweiz wohnhafte Person vertreten werden kann. Für jene, die Zug wählen und im Tessin bleiben, ist es üblich, auf die Figur des treuhänderischen Verwaltungsrats und auf Domizilierungsdienste zurückzugreifen.

Lohnt sich für eine Holding Zug oder das Tessin? Für eine reine Holding ist der Kanton Zug eines der wettbewerbsfähigsten Umfelder auf Schweizer Ebene: moderate Sätze, effiziente Anwendung des Beteiligungsabzugs und ein gut strukturiertes Ökosystem für internationale Beteiligungsgesellschaften. Das Tessin ist sinnvoll, wenn die Holding nicht nur die Steuer minimieren soll, sondern dem italienischen Markt und der Beziehung zu Kunden und Beratern dient.

Wie viel Kapital braucht es für eine GmbH oder eine AG? Das Mindestkapital ist gesetzlich auf Bundesebene festgelegt und hängt nicht vom Kanton ab: CHF 20'000 vollständig liberiert für die GmbH/Sagl, CHF 100'000 für die AG/SA (mit erforderlicher Mindesteinzahlung). Hinzu kommen Notariatsakt, Eintragung im Handelsregister und Honorare des Treuhandbüros. Der Kostenunterschied zwischen Tessin und Zug ist in der Praxis marginal: Der eigentliche Unterschied auf mittlere Sicht ist die wiederkehrende Besteuerung.

Welcher Kanton ist für einen italienischen Unternehmer, der in der Schweiz gründet, am besten? Es gibt keine für alle gültige Antwort. In der Regel ist das Tessin die natürliche Wahl für jene, die zwischen Italien und der Schweiz tätig sind, auf Italienisch arbeiten und einen operativen Hub nahe der Grenze suchen; Zug ist vorzuziehen für Holdings, Vermögensverwaltung und international ausgerichtete Strukturen mit Fokus auf den DACH-Markt. Die richtige Wahl hängt vom Geschäftsmodell, von den Kunden und von der mittel- bis langfristigen Strategie ab.

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