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Individualbesteuerung in der Schweiz: Was sich für Steuerzahler und Familien ändert

Individualbesteuerung in der Schweiz: Die am 8. März 2026 angenommene Reform verändert die Besteuerung von Ehepaaren und Familien. Was sie bedeutet, wer gewinnt und wer verliert.

von Team Fidav 18. März 2026 5 min Lesezeit
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Individualbesteuerung in der Schweiz: Was sich für Steuerzahler und Familien ändert

Kurz gesagt. Am 8. März 2026 hat das Schweizer Volk die Reform der Individualbesteuerung angenommen: Jede Person wird unabhängig vom Zivilstand getrennt auf ihrem Einkommen besteuert. Die Neuerung tritt bis 2032 in Kraft und verändert spürbar, wie Familien, Alleinstehende und Konkubinatspaare ihre Steuern entrichten. Der Bund schätzt, dass rund 50% der Steuerzahler weniger zahlen werden, 14% mehr, der Rest weitgehend gleich.

Eine historische, bereits beschlossene Reform

In der Schweiz reichen Ehepaare bisher eine gemeinsame Steuererklärung ein: Einkommen und Vermögen werden zusammengezählt und mit einem spezifischen Tarif für Verheiratete gemeinsam besteuert. Dieses System hat über Jahre — insbesondere für Paare mit zwei ähnlichen Einkommen — das Phänomen der sogenannten "Heiratsstrafe" hervorgebracht: Das Ehepaar zahlt am Ende mehr Steuern als ein unverheiratetes Paar im Konkubinat.

Am 8. März 2026 hat das Schweizer Volk diesem System ein Ende gesetzt. Mit 54,26% Ja-Stimmen (1'662'017 Ja gegen 1'400'963 Nein, offizielle Daten der eidgenössischen Abstimmung) wurde das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen und wird zur Grundlage des Schweizer Steuersystems für natürliche Personen.

Es handelt sich nicht mehr um eine politische Hypothese: Es ist ein gefällter Entscheid, in Gesetz gegossen. Eine wichtige Sache ändert sich jedoch: der Zeitplan der konkreten Anwendung.

Wann sie wirklich in Kraft tritt

Das effektive Inkrafttreten der Individualbesteuerung ist bis 2032 vorgesehen, mit einer sechsjährigen Übergangsfrist. Dies ist keine hinhaltende Wahl: Sie ist nötig, weil Bund und sechsundzwanzig Kantone ihre Informatik, Verwaltungsprozesse und Personalbestände anpassen müssen. Allein der Bund schätzt eine Zunahme um rund 1,7 Millionen Steuererklärungen auf nationaler Ebene; allein der Kanton Tessin könnte rund vierzig zusätzliche Personen anstellen müssen, um die Mehrbelastung zu bewältigen.

Für die Steuerzahler bedeutet das zweierlei. Erstens: Es ändert sich unmittelbar nichts: In den nächsten Jahren wird die Steuererklärung weiterhin nach den aktuellen Regeln erstellt. Zweitens: Es lohnt sich, jetzt damit zu beginnen: Einige vermögens-, familien- oder karrierebezogene Entscheide von heute entfalten ihre volle Wirkung gerade in der Welt nach der Reform.

Wie die Individualbesteuerung funktioniert

Die Logik ist einfach und gilt heute bereits für alle Nichtverheirateten: Jede Person wird auf ihrem Einkommen besteuert, reicht ihre eigene Steuererklärung ein und zahlt ihre eigenen Steuern. Derselbe Tarif gilt für alle — Alleinstehende, Konkubinatspaare, Ehepaare, eingetragene Partnerschaften — ohne den Sondertarif, der heute für Ehepaare existiert.

Die Hauptänderung gegenüber heute betrifft also Ehepaare und eingetragene Partnerschaften: Sie gehen von einer kumulierten Erklärung mit zusammengezählten Einkommen über zu zwei getrennten Steuererklärungen, eine pro Partner. Das gemeinsame Vermögen wird nach den Regeln des Zivilrechts aufgeteilt.

In der Praxis:

  • Kein Verheiratetentarif mehr: Alle werden mit derselben progressiven Skala besteuert.
  • Keine Einkommensaddition mehr: Jeder Partner steigt auf der Progressionskurve nur mit seinem eigenen Einkommen.
  • Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer steigt von CHF 6'800 auf CHF 12'000 (wird in beiden Elterndeklarationen anteilig anerkannt).
  • Die Sätze werden für tiefe und mittlere Einkommen gesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht angehoben.

Wer weniger und wer mehr zahlt

Das ist die häufigste Frage, und es ist richtig, mit den offiziellen Daten des Bundes zu antworten, nicht mit parteiischen Szenarien. Die geschätzte Übersicht:

  • rund 50% der Steuerzahler zahlen weniger;
  • rund 14% zahlen mehr Steuern;
  • rund 36% sehen keine wesentliche Veränderung.

Die vom Bund geschätzte durchschnittliche Entlastung liegt bei rund CHF 69 pro Jahr und Steuerzahler. Die Kosten für die Bundeskasse werden auf rund 600 Millionen Franken in der ersten Phase geschätzt.

Bezogen auf die Profile wirkt sich die Reform wie folgt aus:

  • Paare mit zwei ähnlichen Einkommen → tendenziell zahlen weniger: Es ist die Kategorie, die heute am stärksten unter der "Heiratsstrafe" leidet.
  • Paare mit einem Teilzeit-Partner und Kindernzahlen weniger, vor allem dank des höheren Kinderabzugs.
  • Paare mit einem einzigen hohen Einkommenzahlen mehr: der politisch am meisten diskutierte kritische Punkt.
  • Alleinstehende mit tiefen und mittleren Einkommen → in der Regel zahlen weniger.
  • Alleinstehende mit sehr hohen Einkommen → könnten mehr zahlen.
  • Rentnerpaare mit zwei Renten → in der Regel zahlen weniger.
  • Alleinerziehende → in der Regel neutrale Wirkung.

Eine politisch umstrittene Wahl

Hinter der Reform steht ein langer politischer Kampf. Der ursprüngliche Anstoss kommt von den FDP Frauen, die mit der Volksinitiative "Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung" die Debatte eröffnet haben. Das am 8. März 2026 angenommene Gesetz ist der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments, der eine — wenn auch knappe — Mehrheit fand.

Für die Reform stimmten neben den FDP Frauen die SP, die Grünen, die Grünliberalen und ein grosser Teil der Gewerkschaften: Das Hauptargument ist die Geschlechtergleichstellung und der Anreiz zur Frauenarbeit, die heute dadurch benachteiligt wird, dass das zweite Einkommen des Paares in die Progression des ersten einfliesst.

Dagegen waren die SVP, Die Mitte, die EVP und die EDU sowie ein grosser Teil der kantonalen Finanzdirektoren, besorgt über den Mehraufwand und die Auswirkungen auf die kantonalen öffentlichen Finanzen. Die Mitte hält ihre eigene separate Volksinitiative ("Für faire Steuern") aufrecht, die das Festhalten an der Einkommensaddition vorschlägt: ein möglicher politischer Spannungspunkt in den kommenden Jahren.

Die SVP hat sehr kritische Zahlenszenarien zur Reform verbreitet (sie spricht für bestimmte Profile von Steuererhöhungen in der Grössenordnung von 65% für ein verheiratetes Einverdienerpaar). Es handelt sich jedoch um parteiische Berechnungen: Die offiziellen Bundesdaten, die als Referenz gelten, sprechen von einer durchschnittlichen Entlastung pro Steuerzahler, mit einer benachteiligten Minderheit.

Im Einklang mit Europa

Die Schweiz war eines der wenigen europäischen Länder, das die gemeinsame Besteuerung der Ehepaare noch beibehielt. In Deutschland, Frankreich, Spanien, dem Vereinigten Königreich, Italien, Schweden, Dänemark und in den meisten OECD-Ländern ist die Besteuerung natürlicher Personen bereits individuell, mit nationalen Varianten bei den Familienabzügen. Mit der Reform passt sich die Schweiz dem europäischen Standard einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung an.

Was schon heute zu tun ist

Auch wenn das Inkrafttreten erst bis 2032 erfolgt, lohnt es sich, einige Dinge schon jetzt zu prüfen, insbesondere wenn Sie zu einer der von der Reform am stärksten betroffenen Kategorien gehören.

  • Paar mit nur einem hohen Einkommen: Es lohnt sich, frühzeitig zu prüfen, wie Einkommen und Abzüge in der neuen Logik verteilt werden, und die Familien- und Vermögensplanung zu überdenken.
  • Paar mit zwei Einkommen und Kindern: Der höhere Kinderabzug und das Ende der kumulierten Progression können die Situation deutlich verbessern; es lohnt sich, die Wirkung im Voraus zu verstehen.
  • Personen mit erheblichem Einkommen und Vermögen: Der Übergang von der gemeinsamen zur Individualbesteuerung kann Investitions-, Steuerwohnsitz- oder Vermögensübertragungsentscheide verändern.
  • Unternehmer und Gesellschafter: Das Zusammenspiel von Dividenden, Lohn und neuer Besteuerung natürlicher Personen muss auf das neue System neu kalibriert werden.

Wie wir Sie unterstützen

Für ein Treuhandbüro bedeutet eine Reform dieses Ausmasses eines: Unsere Kunden — natürliche Personen, Familien, Unternehmer — müssen zuerst verstehen, was sich für sie ändern wird, und rechtzeitig handeln, wo nötig. Nicht in unmittelbarer Panik, sondern mit klarer Planung, denn einige heute getroffene Entscheide entfalten ihre volle Wirkung erst in der Welt nach der Reform.

Fidav betreut natürliche Personen und Familien mit Wohnsitz im Tessin, Grenzgänger und Steuerzahler im grenzüberschreitenden Kontext zwischen Italien und der Schweiz seit 1982. Im neuen Szenario werden wir tun, was wir immer tun: den realen Fall betrachten, die tatsächlichen Auswirkungen auf Ihr Profil berechnen und Ihnen die sinnvollste Steuerplanung vorschlagen. Vertiefen Sie unsere Steuerberatung für Privatpersonen oder, als Unternehmer, die Steuerberatung für Unternehmen, wo wir auch das Zusammenspiel von Gesellschaft, Dividenden und neuer Besteuerung betrachten.

Möchten Sie verstehen, was sich für Sie wirklich ändern wird? Schreiben Sie uns auf WhatsApp an +41 79 741 02 89 oder rufen Sie +41 91 640 40 20 für ein erstes Gespräch an.

FAQ (auf der Seite + FAQPage-Schema oben sichtbar)

Was ist die Individualbesteuerung in der Schweiz? Die Individualbesteuerung ist ein Steuersystem, in dem jede natürliche Person unabhängig vom Zivilstand getrennt auf ihrem Einkommen besteuert wird. Dieselbe Logik gilt für Alleinstehende, Ehepaare, Konkubinatspaare und eingetragene Partnerschaften. Sie wurde vom Schweizer Volk am 8. März 2026 angenommen und wird das aktuelle System der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren bis 2032 schrittweise ersetzen.

Wann tritt die Individualbesteuerung in der Schweiz in Kraft? Das Gesetz ist bereits angenommen, aber das tatsächliche Inkrafttreten ist bis 2032 vorgesehen. Es wurde eine sechsjährige Übergangsfrist gewährt, damit der Bund und die 26 Kantone Informatik, Verfahren und Personalbestände anpassen können, da die Zahl der Steuererklärungen national um rund 1,7 Millionen steigen wird.

Wer zahlt mit der Individualbesteuerung weniger und wer mehr? Gemäss den Schätzungen des Bundes werden rund 50% der Steuerzahler weniger Steuern zahlen und rund 14% (1 von 7) mehr; für die restlichen 36% wird es keine wesentliche Veränderung geben. Besonders profitieren Paare mit zwei ähnlichen Einkommen, auch dank des Kinderabzugs, der auf CHF 12'000 steigt. In der Regel mehr zahlen Paare mit nur einem hohen Einkommen und Alleinstehende mit sehr hohen Einkommen.

Muss ich in meiner Steuererklärung sofort etwas ändern? Nein, bis zum Inkrafttreten der Reform gilt das aktuelle System der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren normal weiter. Die Steuererklärungen der nächsten Jahre werden nach den heutigen Regeln erstellt. Die Neuerungen kommen schrittweise, Kanton für Kanton, spätestens bis 2032. Es ist jedoch sinnvoll, den eigenen Fall frühzeitig zu prüfen.

Lohnt sich die Individualbesteuerung wirklich für jene, die nur ein Einkommen in der Familie haben? Für klassische Einverdiener-Paare bedeutet die Reform in der Regel eine Erhöhung der Steuerlast gegenüber dem aktuellen System. Je höher das Einkommen des arbeitenden Partners, desto höher die zusätzliche Belastung. Es ist einer der am meisten diskutierten kritischen Punkte der Reform. Eine sorgfältige familiäre Steuerplanung wird daher für jene, die zu dieser Kategorie gehören, wichtig.

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